Informationen zu den einzelnen Verfahren in tabellarischer Form
aggiornato il 6/3/2025
Erfüllungen gemäß Artikels 1 Absatz 32 des Gesetzes Nr. 190/2012
Artikel 1, Absatz 32 des Gesetzes Nr. 190/2012 sieht vor, dass jede Verwaltung bis zum 31. Januar die Daten über die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen für das Vorjahr auf ihrer Website veröffentlicht.