Whistleblowing
aggiornato il 10/3/2025
Die Disziplin des so genannten „Whistleblowing“, die in das Rechtssystem eingeführt wurde, um mögliche Korruptionsphänomene in der Arbeitswelt zu bekämpfen, bietet einen besonderen Schutz für den Whistleblower, der eine Straftat melden möchte, damit er ohne Angst vor nachteiligen Folgen handeln kann.
Ein Whistleblower ist eine Person, die Zeuge einer Straftat oder Unregelmäßigkeit am Arbeitsplatz wird und sich entschließt, diese zu melden. Die Definition von Whistleblowern umfasst befristete und unbefristete Angestellte, Auszubildende, Manager, Direktoren, Mitarbeiter, Berater und Mitarbeiter eines Unternehmens, das Waren oder Dienstleistungen liefert.
Gemäß Art. 54-bis des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 in seiner später geänderten und ergänzten Fassung können Personen, die ein rechtswidriges Verhalten melden möchten, von dem sie aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit dem EVTZ Euregio Senza Confini Kenntnis erlangt haben, dies über die spezielle Plattform tun, die vom EVTZ Euregio Senza Confini im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und den diesbezüglichen Leitlinien des A.N.AC. eingerichtet wurde und unter folgender Adresse zugänglich ist: https://gecteuregiosenzaconfini.whistleblowing.it/#/.
Die Meldung muss sich ausschließlich auf rechtswidriges Verhalten beziehen und kann daher vom Meldenden nicht dazu verwendet werden, Beschwerden persönlicher Art im Zusammenhang mit der Disziplin des Arbeitsverhältnisses zu übermitteln.