Bürgerzugang

aggiornato il 6/3/2025

Wenn die Informationen nicht auf der institutionellen Website verfügbar waren, gibt es das Recht der betroffenen Person, gemäß dem D.lgs 33/2013 in der durch das D.lgs. Nr. 97/2016 geänderten Fassung, diese über das Institut des Bürgerzugangs direkt beim Verantwortlichen für Transparenz zu beantragen, mit einer einfachen Anfrage, die per E-Mail und in kostenloser Form übermittelt wird (mit Ausnahme der Erstattung der Kosten, die von der Institution für die Reproduktion auf materiellen Medien tatsächlich entstanden und dokumentiert wurden).

Der Antrag kann eingereicht werden:

  • direkt oder per Post: Verantwortlicher für Transparenz, GECT Euregio Sans Frontini r.l. Via Genova 9, 34121 Trieste, ITALIEN;
  • per Zertifizierter Post (PEC): gecteuregiosenzaconfini@pec.it mit dem Betreff der E-Mail: Antrag auf Bürgerzugang.