Organisation und Struktur
Der EVTZ Euregio Ohne Grenzen wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 und in Übereinstimmung mit den aktuellen Durchführungsbestimmungen der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften eingerichtet.
Direktorin des EVTZ Euregio Ohne Grenzen
Darüber hinaus wird der Direktor von einer technischen Arbeitsgruppe unterstützt, die sich aus drei ständigen Vertretern zusammensetzt, die jeweils von den einzelnen Mitgliedern des EVTZ ernannt werden.
Der EVTZ weist außerdem Mitarbeiter mit Projektkoordinierungsaufgaben für den EVTZ sowie Verwaltungs- und Buchführungsangestellte auf.
Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und seine Gründer sowie Mitglieder sind das Land Kärnten, die Autonome Region Friaul-Julisch Venetien und die Region Venetien.
Gemäß Kapitel III des Statuts gibt es folgende EVTZ-Gremien:
- Die Versammlung, die sich aus den gesetzlichen Vertretern der Mitglieder des EVTZ zusammensetzt
- Der Direktor, d. h. der gesetzliche Vertreter, der von der Versammlung einstimmig ernannt wurde
- Das aus drei Vollmitgliedern und zwei von der Versammlung für eine Dauer von drei Jahren ernannten Stellvertretern bestehende Rechnungsprüfungskollegium, das die Legitimitätsprüfungen durchführt und gemäß der geltenden italienischen Gesetzgebung in diesem Bereich Rechnungsprüfungsaufgaben wahrnimmt.